Firmenwagen Einschränkung der Steuervorteile

Dezember 21, 2005 on 3:49 pm | In Autoleasing, Leasing |

Regierung verschärft Dienstwagenregelung

Die Bundesregierung beschloß gestern, die steuerlichen Vorteile für Dienst- und Firmenwagen von Selbständigen einzuschränken. Selbständige sollen ihre Dienstwagen künftig nur noch dann günstig mit monatlich einem Prozent des Listenpreises versteuern dürfen, wenn sie ihn zu mehr als 50 Prozent auch tatsächlich dienstlich nutzen und dies nachweisen.

Für Arbeitnehmer, denen ihr Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, soll sich nichts ändern. Selbständige die ihr Auto über den Betrieb laufen lassen müssen künftig nachweisen, daß sie das Auto zu mehr als 50 Prozent für den Betrieb nutzen. Der Nachweis muss möglicherweise durch ein Fahrtenbuch erbracht werden.

Die Autobranche ist hier natürlich alles andere als begeistert drüber, schwere Zeiten für Gesellschaften die mit Autoleasing ihr Geld verdienen.

1 Kommentar »

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag. TrackBack-URI

  1. Kfz-Kosten

    Gestern habe ich mich an die Berechnung der Kfz-Kosten meiner Frau gewagt. Ein krasser Fehler. Mir kam fast der Kaffee hoch…

    Stichwort 1%-Regelung. Da wir den Firmen-Wagen meiner Frau aus 2.Hand gekauft hatten, wusste ich den Listenpreis zum Zeit…

    Trackback von
    Fatal error: Call to undefined function comment__link() in /home/privatk/public_html/news/wp-content/themes/pool/comments.php on line 34